Motive
Mit dem jährlich stattfindenden Deutschen Finanzgerichtstag bringen sich die Richterinnen und Richter sowohl der Finanzgerichte als auch des Bundesfinanzhofs in die steuerrechtspolitische Diskussion ein und geben damit Gelegenheit, unter Berücksichtigung ihrer besonderen richterlichen Sicht über die aktuellen Entwicklungen im materiellen Steuerrecht sowie im steuerlichen Verfahrensrecht unter Einschluss des Prozessrechts im Dialog mit den Gesetzgebungsorganen, der Verwaltung, der Wissenschaft und insbesondere der Beraterschaft zu diskutieren und auf diese Weise zu einer Weiterentwicklung des Steuerrechts beizutragen.
Der seit 2004 stattfindende Deutsche Finanzgerichtstag wird vom Deutschen Finanzgerichtstag e.V. , getragen durch den Bund Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter sowie durch den Verein der Richterinnen und Richterinnen am Bundesfinanzhof, alljährlich vorbereitet und durchführt.
Arbeitsschwerpunkte
Der Finanzgerichtstag widmet sich – in der Form von Vorträgen, Podiumsdiskussionen und Workshops – mit offener Einladung an Richterinnen und Richter, aber auch an die Angehörigen der steuerberatenden Berufe, der Finanzverwaltung, der Wissenschaft, an mit Steuerfragen befasste Vertreter von Unternehmen sowie an Vertreter der Gesetzgebungsorgane und der Presse im Wesentlichen folgenden Themen:
- Fortentwicklung des Steuerrechts aus der besonderen Sicht der Judikative
- Beiträge zur europäischen Integration sowohl hinsichtlich des materiellen Steuerrechts als auch hinsichtlich des Verfahrens- und Prozessrechts
- Beiträge zu einer steuergerichtlichen Rechtsprechungslehre (insbesondere im Spannungsfeld von Amtsermittlung und Mitwirkungspflicht der Beteiligten)
- Außenwirksame Darstellung der Finanzgerichtsbarkeit als »pouvoir neutre« im Streit um die Auslegung des Steuerrechts
- Akzeptanzsteigerung für gerichtliche Entscheidungen (im Dialog mit Presse, Finanzverwaltung und den steuerberatenden Berufen)
- Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit
Dokumentation
Beratungsgegenstände und Ergebnisse des Finanzgerichtstages werden durch einen Tagungsband sowie durch Pressemitteilungen, Interviews, Fachaufsätze sowie über die Internetseite des Finanzgerichtstages dokumentiert.